Welche Laufzeit kann ich wählen?
Du kannst bei Vertragsabschluss zwischen einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder drei Jahren wählen. Entscheidest du dich für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, profitierst du von 10% Beitragsrabatt. Außerdem ist bei einer dreijährigen Laufzeit die Kastration/Sterilisation deines Tieres im Umfang der Tiervollversicherung enthalten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf (maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung) durch dich oder durch uns in Textform gekündigt wird. Selbstverständlich kann der Vertrag auch jederzeit beendet werden, sollte dein Tier versterben.
Gibt es Altersgrenzen für den Abschluss einer Versicherung?
Ja, es gibt Altersgrenzen. Dein Hund/Katze/Kaninchen muss mindestens 8 Wochen alt und darf höchstens 8 Jahre (Katze), 6 Jahre (Hund) bzw. 4 Jahre (Kaninchen) alt sein, damit du einen Versicherungsvertrag abschließen kannst. Alle weiteren Voraussetzungen für die Versicherbarkeit kannst du den AVB für die Tierkrankenvollversicherung entnehmen, bzw. den AVB für die Tierkranken-OP-Versicherung. Ist dein Tier einmal bei uns versichert, bleibt es das sein Leben lang, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird.
Was ist, wenn mein Tier während des Versicherungsschutzes chronisch krank wird?
Alle Tiere, die nach Ablauf der Wartezeit eine chronische Erkrankung entwickeln, bleiben selbstverständlich bei uns versichert. Ab Beginn des vierten Versicherungsjahres verzichten wir sogar als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall.
Kann ich mehrere Tiere gleichzeitig versichern?
Natürlich kannst du mehrere Tiere bei uns versichern, sofern es sich um Hunde, Katzen und/oder Kaninchen handelt und diese die Aufnahmekriterien laut Versicherungsbedingungen erfüllen. Zusätzlich erhältst du bei jedem weiteren bei uns versicherten Tier einen Beitragsrabatt von 5%.
Muss ich ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand meines Tieres zur Aufnahme in die Versicherung vorlegen?
Ein tierärztliches Gutachten ist nur nach Aufforderung durch uns notwendig.
Wie hoch ist mein Beitrag?
Hier kannst du dir ein individuelles Angebot von uns erstellen lassen.
Wie und wann bezahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
Du kannst zwischen jährlicher und monatlicher Zahlweise wählen. Über dein SEPA-Mandat ziehen wir den fälligen Beitrag bequem von deinem Konto ein.
Ich habe eine Angebots-E-Mail bekommen. Wie geht es weiter?
Wenn du auf der Antragsstrecke alle angebotsrelevanten Angaben gemacht hast, erhältst du eine Angebots-E-Mail von uns. Ist dein Tier ohne weitere Abklärung des Gesundheitszustandes versicherbar, kannst du unser Angebot sofort annehmen, indem du auf den Button „kostenpflichtig abschließen“ klickst. Herzlichen Glückwunsch, dein Tier ist nun optimal versichert! Sollte noch weiterer Abklärungsbedarf zum Gesundheitszustand deines Tieres bestehen, schließt du den Antragsvorgang durch Klicken des Buttons „verbindlich beantragen“ ab. Du erhältst innerhalb von 14 Kalendertagen unsere Rückmeldung, ob wir dein Tier versichern können.
Was ist unter der Wartezeit zu verstehen?
Bei der Wartezeit handelt es sich um die ersten 8 Wochen nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit sind unabhängig von der Ursache Krankheiten und Behandlungen einschließlich aller hieraus hervorgehenden Folgekosten nicht versichert. Handelt es sich allerdings um die Behandlung der Folgen eines Verkehrsunfalls, verkürzt sich die Wartezeit auf 24 Stunden nach Vertragsbeginn. Wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt und erneuert sich so automatisch für das Folgejahr, entfällt die Wartezeit.
Was bedeuten Selbstbehalt und Kostenerstattung?
Der Selbstbehalt ist der von dir bei Vertragsabschluss gewählte Betrag, den du pro Versicherungsjahr selber trägst. Du kannst deinen regelmäßigen Versicherungsbeitrag durch einen höheren Selbstbehalt reduzieren – die versicherten Leistungen bleiben bei jeder Selbstbehaltsstufe gleich. Du kannst zwischen den Selbstbehalten von 0€, 135€ und 400€ pro Jahr wählen. Ab einem Alter von 6 Jahren (Hunde), 8 Jahren (Katze) bzw. 4 Jahren (Kaninchen) beträgt unsere Kostenerstattung 85% für die den Selbstbehalt übersteigenden versicherten Leistungen.
Wie funktioniert die Kostenübernahme direkt beim Tierarzt?
Entscheidest du dich für unsere Cash-free Option, erstatten wir zunächst auch deinen Eigenanteil des Rechnungsbetrages (z.B. Selbstbehalt) an deinen Tierarzt. Den von uns ausgelegten Betrag ziehen wir dann einfach wieder von deinem Beitragskonto ein, so dass du bei deinem Tierarzt keine Zahlungsmittel benötigst. Genieße den Komfort der Cash-free Option. Besonders in Notfällen oder auf Reisen hat man nicht immer das passende Zahlungsmittel zur Hand. Mit Cash-free kannst du dich auf die optimale Behandlung deines Tieres konzentrieren - wir kümmern uns um den Rest.
Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Tierversicherungsvertrags. Maßgeblich ist hierbei das Eingangsdatum der Kündigung, welche in Textform erfolgen muss.
Was passiert, wenn mein Tier stirbt oder abgegeben wird?
Falls du wegen Veräußerung oder Tod des versicherten Tieres oder aus anderen Gründen nachweislich nicht länger Halter des versicherten Tieres bist, so endet das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Veräußerung oder des Ablebens oder des anderweitigen Grundes für den Wegfall deiner Eigenschaft als Halter des Tieres. Du hast den Wegfall der Haltereigenschaft nachzuweisen. Eventuell zu viel bezahlte Beiträge werden natürlich an dich zurückerstattet.
Kann ich einen Beitragsnachlass bekommen?
Ja. Du erhältst bei einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren 5% Beitragsnachlass. Außerdem erhältst du für jedes weitere Tier, das du bei uns versicherst, nochmal 5% Beitragsnachlass.