Allgemeine Fragen

Welche Laufzeit kann ich wählen?

Du kannst bei Vertragsabschluss zwischen einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder drei Jahren wählen. Entscheidest du dich für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, profitierst du von 10% Beitragsrabatt. Außerdem ist bei einer dreijährigen Laufzeit die Kastration/Sterilisation deines Tieres im Umfang der Tiervollversicherung enthalten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf (maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung) durch dich oder durch uns in Textform gekündigt wird. Selbstverständlich kann der Vertrag auch jederzeit beendet werden, sollte dein Tier versterben.

Gibt es Altersgrenzen für den Abschluss einer Versicherung?

Ja, es gibt Altersgrenzen. Dein Hund/Katze/Kaninchen muss mindestens 8 Wochen alt und darf höchstens 8 Jahre (Katze), 6 Jahre (Hund) bzw. 4 Jahre (Kaninchen) alt sein, damit du einen Versicherungsvertrag abschließen kannst. Alle weiteren Voraussetzungen für die Versicherbarkeit kannst du den AVB für die Tierkrankenvollversicherung entnehmen, bzw. den AVB für die Tierkranken-OP-Versicherung. Ist dein Tier einmal bei uns versichert, bleibt es das sein Leben lang, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird.

Was ist, wenn mein Tier während des Versicherungsschutzes chronisch krank wird?

Alle Tiere, die nach Ablauf der Wartezeit eine chronische Erkrankung entwickeln, bleiben selbstverständlich bei uns versichert. Ab Beginn des vierten Versicherungsjahres verzichten wir sogar als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall.

Kann ich mehrere Tiere gleichzeitig versichern?

Natürlich kannst du mehrere Tiere bei uns versichern, sofern es sich um Hunde, Katzen und/oder Kaninchen handelt und diese die Aufnahmekriterien laut Versicherungsbedingungen erfüllen. Zusätzlich erhältst du bei jedem weiteren bei uns versicherten Tier einen Beitragsrabatt von 5%.

Muss ich ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand meines Tieres zur Aufnahme in die Versicherung vorlegen?

Ein tierärztliches Gutachten ist nur nach Aufforderung durch uns notwendig.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Hier kannst du dir ein individuelles Angebot von uns erstellen lassen.

Wie und wann bezahle ich meinen Versicherungsbeitrag?

Du kannst zwischen jährlicher und monatlicher Zahlweise wählen. Über dein SEPA-Mandat ziehen wir den fälligen Beitrag bequem von deinem Konto ein.

Ich habe eine Angebots-E-Mail bekommen. Wie geht es weiter?

Wenn du auf der Antragsstrecke alle angebotsrelevanten Angaben gemacht hast, erhältst du eine Angebots-E-Mail von uns. Ist dein Tier ohne weitere Abklärung des Gesundheitszustandes versicherbar, kannst du unser Angebot sofort annehmen, indem du auf den Button „kostenpflichtig abschließen“ klickst. Herzlichen Glückwunsch, dein Tier ist nun optimal versichert! Sollte noch weiterer Abklärungsbedarf zum Gesundheitszustand deines Tieres bestehen, schließt du den Antragsvorgang durch Klicken des Buttons „verbindlich beantragen“ ab. Du erhältst innerhalb von 14 Kalendertagen unsere Rückmeldung, ob wir dein Tier versichern können.

Was ist unter der Wartezeit zu verstehen?

Bei der Wartezeit handelt es sich um die ersten 8 Wochen nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit sind unabhängig von der Ursache Krankheiten und Behandlungen einschließlich aller hieraus hervorgehenden Folgekosten nicht versichert. Handelt es sich allerdings um die Behandlung der Folgen eines Verkehrsunfalls, verkürzt sich die Wartezeit auf 24 Stunden nach Vertragsbeginn. Wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt und erneuert sich so automatisch für das Folgejahr, entfällt die Wartezeit.

Was bedeuten Selbstbehalt und Kostenerstattung?

Der Selbstbehalt ist der von dir bei Vertragsabschluss gewählte Betrag, den du pro Versicherungsjahr selber trägst. Du kannst deinen regelmäßigen Versicherungsbeitrag durch einen höheren Selbstbehalt reduzieren – die versicherten Leistungen bleiben bei jeder Selbstbehaltsstufe gleich. Du kannst zwischen den Selbstbehalten von 0€, 135€ und 400€ pro Jahr wählen. Ab einem Alter von 6 Jahren (Hunde), 8 Jahren (Katze) bzw. 4 Jahren (Kaninchen) beträgt unsere Kostenerstattung 85% für die den Selbstbehalt übersteigenden versicherten Leistungen.

Wie funktioniert die Kostenübernahme direkt beim Tierarzt?

Entscheidest du dich für unsere Cash-free Option, erstatten wir zunächst auch deinen Eigenanteil des Rechnungsbetrages (z.B. Selbstbehalt) an deinen Tierarzt. Den von uns ausgelegten Betrag ziehen wir dann einfach wieder von deinem Beitragskonto ein, so dass du bei deinem Tierarzt keine Zahlungsmittel benötigst. Genieße den Komfort der Cash-free Option. Besonders in Notfällen oder auf Reisen hat man nicht immer das passende Zahlungsmittel zur Hand. Mit Cash-free kannst du dich auf die optimale Behandlung deines Tieres konzentrieren - wir kümmern uns um den Rest.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Tierversicherungsvertrags. Maßgeblich ist hierbei das Eingangsdatum der Kündigung, welche in Textform erfolgen muss.

Was passiert, wenn mein Tier stirbt oder abgegeben wird?

Falls du wegen Veräußerung oder Tod des versicherten Tieres oder aus anderen Gründen nachweislich nicht länger Halter des versicherten Tieres bist, so endet das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Veräußerung oder des Ablebens oder des anderweitigen Grundes für den Wegfall deiner Eigenschaft als Halter des Tieres. Du hast den Wegfall der Haltereigenschaft nachzuweisen. Eventuell zu viel bezahlte Beiträge werden natürlich an dich zurückerstattet.

Kann ich einen Beitragsnachlass bekommen?

Ja. Du erhältst bei einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren 5% Beitragsnachlass. Außerdem erhältst du für jedes weitere Tier, das du bei uns versicherst, nochmal 5% Beitragsnachlass.

Tierversicherung Voraussetzungen

Muss ein Tier kastriert sein, um versichert zu werden?

Nein, wir versichern selbstverständlich auch unkastrierte Hunde, Katzen und Kaninchen.

Mein Tier ist nicht gechippt, kann ich es trotzdem versichern?

Es können von uns nur Tiere versichert werden, welche eindeutig gekennzeichnet sind. Dies ist nur durch einen mittels Injektion unter die Haut implantierten elektronischen Tierkennzeichnungschip (nach ISO-Standard) möglich. Andere Kennzeichnungsmethoden wie z.B. eine Tätowierung werden von uns leider nicht akzeptiert. Falls dein Tier bei Vertragsabschluss noch nicht gechippt ist, denk bitte daran, dass wir deine Rechnungen nur erstatten können, wenn die Chipnummer deines Tieres vorliegt.

Muss mein Tier geimpft sein, um versichert werden zu können?

Nein. Sollten jedoch bei versicherten Tieren Krankheiten infolge eines fehlenden, von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) des Friedrich-Loeffler-Institutes empfohlenen Impfschutzes auftreten, sind die Kosten für Diagnose sowie Behandlung nicht versichert.

Mein Tier war schon mal krank…

Abhängig von der Vorerkrankung deines Tieres, treffen wir eine individuelle Entscheidung über die Versicherbarkeit deines Tieres. Bitte fülle dazu die Gesundheitsfragen in unserer Antragsstrecke aus und folge den dortigen Anweisungen.

Mein Tier kommt aus dem Ausland, muss ich etwas beachten?

Selbstverständlich versichern wir auch Tiere aus dem Ausland, sofern sie keine Vorerkrankungen aufweisen, die eine Aufnahme in die Versicherung ausschließen.

Im Leistungsfall

Kann ich meinen Tierarzt frei wählen?

Du hast freie Tierarztwahl. Solltest du dich mit deinem Tier vorübergehend (bis zu sechs Monate) im Ausland befinden, gilt ein weltweiter Versicherungsschutz.

Wie informiere ich TIERdirekt über einen Versicherungsfall?

  • Grundsätzlich solltest du uns jeden Tierarzt­besuch wegen einer Behandlung deines Tieres melden, auch wenn der Rechnungs­betrag unterhalb deines Selbstbehaltes liegt.
  • Verfügt die Praxissoftware deines Tierarztes über eine Schnittstelle zu TIERdirekt, brauchst du nichts weiter zu veranlassen. Wir erhalten deine Rechnung automatisch. Von deinem Tierarzt kannst du sofort erfahren, welche Leistungen von uns übernommen werden.
  • Verfügt die Praxissoftware deines Tierarztes noch nicht über eine Schnittstelle zu TIERdirekt, benötigen wir im Versicherungsfall die Rechnung deines Tierarztes sowie unser vollständig ausgefülltes Erstattungs­formular im Versicherungsfall. Bitte sende uns beides per Email (leistung@tierdirekt.de), Fax (084418719529) oder Post (TIERdirekt GmbH; Niederscheyerer Str. 77; 85276 Pfaffenhofen).
    Gerne kannst du deinen Tierarzt darüber informieren, dass er sich kostenlos an unsere Schnittstelle anschließen kann, um von unserem vollen Abrechnungskomfort profitieren zu können.

Wann handelt es sich um einen Verkehrsunfall?

Ein Verkehrsunfall liegt vor, wenn dein Tier einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr durch Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug (im Sinne des 1 § StVG) verursacht. Wir benötigen zum Nachweis jeweils von dir und deinem behandelnden Tierarzt einen Unfallbericht.

Das Praxissystem meines Tierarztes ist nicht mit TIERdirekt vernetzt …

Selbstverständlich kannst du Behandlungen deines Tieres auch über TIERdirekt abrechnen, wenn dein Tierarzt nicht mit uns elektronisch verbunden ist. Dann benötigen wir im Fall der Hunde-, Katzen- oder Kaninchen­versicherung die Rechnung deines Tierarztes sowie unser vollständig ausgefülltes Erstattungsformular im Versicherungsfall. Bitte sende uns beides per Email (leistung@tierdirekt.de), Fax (084418719529) oder Post (TIERdirekt GmbH; Niederscheyerer Str. 77; 85276 Pfaffenhofen).

Ich musste im Urlaub (Ausland) mit meinem Tier zum Tierarzt …

Grundsätzlich gilt der Tierversicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich das Tier vorübergehend im Ausland aufhält (maximal 6 Monate), besteht für diese Zeit weltweiter Versicherungsschutz, sofern du dein Tier nicht extra zur Behandlung ins Ausland bringst. Wir erstatten die Behandlungskosten bis zu dem Betrag, der sich bei Abrechnung nach GOT ergeben würde und für diejenigen Leistungen deiner Tierversicherung, die wir zu erbringen hätten, wenn sich das Tier in der Bundesrepublik Deutschland befinden würde. Solltest du unsere Cash-free Option gewählt haben, so gilt diese im Ausland nicht.

Tierkrankenversicherung - Vollversicherung

Was ist im Versicherungsschutz enthalten?

Tritt bei deinem Tier während der Vertragslaufzeit und nach der Wartezeit eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche Behandlung erforderlich macht, erstatten wir dir nach Ausschöpfung des Selbstbehalts 100 % der Kosten der Tierarztrechnung. TIERdirekt ist dann für dich da, wenn dein Tier krank wird oder verunfallt. Wir übernehmen bei konservativen oder chirurgischen Behandlungen auch die dazugehörigen Arzneimittel, Labor- und Röntgendiagnostik und die Kosten für bis zu acht Behandlungen jährlich für weitere Therapieformen wie z.B. Physiotherapie, Magnetfeldtherapie oder Akupunktur. Ab einem Alter von 6 Jahren (Hunde), 8 Jahren (Katze) bzw. 4 Jahren (Kaninchen) beträgt unsere Kostenerstattung 85% für die den Selbstbehalt übersteigenden versicherten Leistungen. Wichtig ist, dass die Leistungen von einem Tierarzt durchgeführt werden. Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung lies bitte hier.

Sind Prophylaxemaßnahmen im Versicherungsumfang deiner Tierversicherung enthalten?

Ja, wir ersetzen 100 % der anfallenden Kosten nach Ausschöpfung des Selbstbehalts für z.B. Zahnsteinentfernungen und Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut, Katzenschnupfen etc. bis zum 3-fachen Satz der GOT. Mittel gegen Endo-/Ektoparasiten ersetzen wir leider nicht. Ab einem Alter von 6 Jahren (Hunde), 8 Jahren (Katze) bzw. 4 Jahren (Kaninchen) beträgt unsere Kostenerstattung 85% für die den Selbstbehalt übersteigenden versicherten Leistungen.

Ist eine Kastration/Sterilisation meines Tieres im Versicherungsumfang enthalten?

Entscheiden Sie sich für eine mehrjährige (3 Jahre) Vertragslaufzeit, sind Kastration oder Sterilisation Ihres Tieres im Versicherungsumfang enthalten. Wählen Sie eine einjährige Vertragslaufzeit, ist dies nur dann der Fall, wenn pathologische Veränderungen der Keimdrüsen oder Geschlechtsorgane vorliegen; ansonsten ist eine Kastration/Sterilisation ausgeschlossen.

Tierkrankenversicherung – OP-Versicherung

Was ist im Versicherungsschutz enthalten?

Unfall- oder krankheitsbedingte Operationen die unter Narkose durchgeführt werden. Ebenso im Versicherungsschutz enthalten sind Diagnostik und Behandlungen am OP-Tag und die Behandlungen, Medikamente und Verbandsmaterialien während der Nachsorge bis 14 Tage nach der OP. Hierzu zählen z.B. auch Physiotherapie, Akupunktur oder homöopathische Behandlungen. Beispiele von Operationen die durch die OP-Versicherung erstattet werden sind: Kreuzbandriss, Magendrehung, Zahnfleischwucherungen (Epuliden), Zahnextraktionen oder Tumoroperationen. Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung lies bitte hier.

Sind Prophylaxemaßnahmen im Versicherungsumfang enthalten?

Nein. Wählst du jedoch unsere Vollversicherung, ersetzt diese 100 % der anfallenden Kosten, nach Ausschöpfung des Selbstbehalts für z.B. Zahnsteinentfernungen und Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut, Katzenschnupfen etc. bis zum 3-fachen Satz der GOT. Mittel gegen Endo-/Ektoparasiten ersetzen wir leider nicht. Ab einem Alter von 6 Jahren (Hunde), 8 Jahren (Katze) bzw. 4 Jahren (Kaninchen) beträgt unsere Kostenerstattung 85% für die den Selbstbehalt übersteigenden versicherten Leistungen.

Ist eine Kastration/Sterilisation meines Tieres im Versicherungsumfang enthalten?

In unserem OP-Tarif ist die Kastration/Sterilisation bei pathologischen Veränderungen enthalten.

Hundehaftpflichtversicherung

Was muss ich tun, um eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen?

Die Hundehaftpflichtversicherung gibt es bei uns in Kombination mit der Tierkrankenversicherung. Setze beim Ausfüllen der Antragsstrecke einfach ein Häkchen bei ‚Ja‘ unter „Wünschen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung?“. So erhältst du unser Gesamtpaket und der günstige Beitrag der Hundehaftpflichtversicherung wird zu deiner Tierkrankenversicherung addiert.

Kann ich eine Hundehaftpflichtversicherung auch ohne Tierkrankenversicherung bei TIERdirekt abschließen?

Das ist leider nicht möglich, die Hundehaftpflichtversicherung gibt es bei uns nur in Kombination mit der Tierkrankenversicherung.

Welche Schäden sichert die Hundehaftpflichtversicherung ab?

Versichert sind Ansprüche wegen Schäden an Personen oder Sachen sowie Vermögensschäden, die auf deinen Hund zurückzuführen sind. Dazu zählen u.a. auch Rettungs- und Bergungskosten, Unterbringungskosten in einer Tierpension, Schäden an gemieteten Wohnräumen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern, Umwelteinwirkung, Schäden nach dem Umweltschadensgesetz, Führen ohne Leine, Hund vs. Hund, Flurschäden, Mietsachschäden, Deckschäden, Deckung von Forderungsausfällen bzw. Rechtsschutz bei der Einleitung rechtlicher Schritte hierfür uvm. Die Deckungssumme beträgt pauschal 50 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro je Versicherungsfall.

Mein Hund ist tagsüber in einer Pension/Hundetagesstätte/von einem Hundesitter betreut. Ist er auch dort versichert?

Die Hundehaftpflichtversicherung sichert sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Hundehalters als auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters ab. Wenn es sich um einen gewerbsmäßigen Hundehüter handelt, sollte dieser für seine gewerbsmäßige Tätigkeit eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Die Versicherung deiner Hundetagesstätte erfragst du am besten direkt vor Ort.

Was ist die Bestleistungs-Garantie?

Versicherungsfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht oder mit Einschränkungen unter den Deckungsschutz fallen, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Hundehaftpflichtversicherung eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eingeschlossen oder besser eingeschlossen wären, sind automatisch entsprechend den dortigen Regelungen mitversichert. Beitragspflichtige Einschlussmöglichkeiten fallen nicht unter diese Garantie. Der Nachweis (in Form Bedingungen und Risikobeschreibungen) über die anderweitige Mitversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer.

Welche Vertragslaufzeit kann ich wählen?

Du kannst zwischen einer Vertragslaufzeit von einem Jahr oder drei Jahren wählen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf durch dich oder durch uns in Textform gekündigt wird.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?

Du kannst den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Außerdem kannst du unter bestimmten Voraussetzungen - wie beispielsweise nach einem Schadenfall - auch vor Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Diese Bestimmungen gelten ebenso für uns. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.